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vonPatricia Huber
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Beim Online-Shopping sollten Privatverdiener vorsichtig sein. Dank des neuen Steuergesetzes prüfen die Ämter die Einkünfte nun detailliert.
München – Online-Handelsplattformen wie eBay oder eBay-Kleinanzeigen erfreuen sich großer Beliebtheit. Auf diese Weise können Sie Ihren ungenutzten Artikeln ein zweites Leben geben und gleichzeitig zusätzliches Geld verdienen. Doch das neue Steuergesetz setzt nun die Grenze. Das hat auch Folgen für die Rentner der Bürger.
Steuertransparenzgesetz: Bürgereinkommensbezieher sollten aufpassen
Ab dem 1. Januar 2023 sind Online-Plattformen wie Ebay, Amazon und Airbnb verpflichtet, ihre regelmäßigen Nutzer dem Finanzamt zu melden. Mit dem Steuertransparenzgesetz wollen Behörden Steuerhinterzieher entlarven. Es soll gewerbliche Verkäufer daran hindern, unter dem Deckmantel des Privatverkaufs große Geschäfte im Internet zu tätigen und damit Steuern zu umgehen. Wer mehr als 30 Produkte pro Jahr verkauft oder über Online-Marktplätze mehr als 2.000 Euro verdient, muss sich künftig beim Finanzamt melden.
Für diejenigen, die ein Bürgereinkommen beziehen, ändert sich dadurch auf den ersten Blick nicht viel. Schließlich müssen Sie dem Arbeitsamt weiterhin etwaige Einkünfte melden. Denn die höheren Einnahmen aus beispielsweise eBay-Verkäufen werden beim Regelsatz berücksichtigt.
„Das ist eigentlich ein alter Hut. Denn jedes Einkommen sollte immer als Einkommen angerechnet und dem Jobcenter gemeldet werden. Beispielsweise kann das Jobcenter anhand von Kontoauszügen oder Anfragen an Finanzämter und andere Behörden prüfen, ob mehr Einkommen als angegeben vorhanden sind.“ , – erklärt Imanuel Schulz, Fachanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht in Berlin. Bild.
Bürgergeld und Ebay: Was zu beachten ist
Aber müssen diejenigen, die Bürgereinkommen beziehen, jetzt befürchten, dass ihnen das Geld auch nach vielen Gewerben mit geringem Einkommen vom Amt gekürzt wird? Kein Grund zur Sorge, so Schulz: „Wenn es ein paar Cent oder Euro über dem angegebenen Betrag liegt, hat das in der Regel keine Auswirkung auf die Berechnung, es gilt die Bagatellgrenze von zehn Euro. Auch ein Verkauf ohne Gewinn werde nicht berücksichtigt, etwa wenn man seine Immobilie „verkauft“ habe, erklärt er der Zeitung.
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Es ist jedoch große Vorsicht geboten. Hier kommt schnell der Verdacht auf Sozialbetrug auf. Es besteht die Gefahr, dass der Support blockiert, entzogen und sogar strafrechtlich verfolgt wird. Daher sollten Erwerbstätige ihre Einkünfte aus dem Handel auf Online-Plattformen sicherheitshalber immer dem Arbeitsamt melden. (ph)
Rubrikenverzeichnis: © Silas Stein/dpa/Symbolbild
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